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Naturschützer: „Pumpspeicher gefährdet Artenvielfalt“

Sie argumentieren mit dem Tierschutzgesetz gegen die Genehmigungsfähigkeit und fordern zumindest einen geschlossenen Wasserkreislauf

Von Christine Pierach

Untergriesbach. Noch läuft die Planfeststellung für das Pumpspeicherkraftwerk Riedl. Naturschützer argumentieren weiter gegen dieses und speziell gegen diese Art von Kraftwerk: „Die Schäden, die es verursacht, sind nicht auszugleichen. Sie sind ein Schlag ins Gesicht der Artenvielfalt“, meint Karl Haberzettl, Kreischef vom Bund Naturschutz (BN).
Haberzettl und Christian Schmid (Initiative RiGoJo) sehen „eine neue Hürde für die Genehmigungsfähigkeit“ dieses Wasserkraftwerks im Schwall-Sunk-Betrieb. Genau hiervor warnen WWF Österreich, Tiroler Fischereiverband und Ökobüro und berufen sich auf eine von ihnen in Auftrag gegebene Studie zur Schwall-Belastung durch Wasserkraft.

„Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie“

„Pumpspeicher starten bei hohem Bedarf und hohen Preisen die Stromproduktion. Sie lassen mehrmals täglich große Mengen Wasser aus Speichern und Stauseen ab. Oder, wie das beim Pumpspeicher Riedl der Fall sein wird, pumpen Wasser mithilfe zu viel erzeugten Stroms in höher gelegene Speicherbecken,“ sagt Bettina Urbanek, Gewässerschutz-Expertin beim WWF. Das drastische Steigen und Sinken des Wasserspiegels in den Flüssen wirke sich katastrophal auf Wasserlebewesen aus. „Junge Fische sind nicht stark genug, um mit der plötzlichen, heftigen Strömung zurechtzukommen. Um ihr zu entgehen, weichen sie in flache Uferbereiche aus. Sinkt das Wasser wieder, sind sie in den seichten Bereichen oder Gumpen gefangen und ersticken elend.“ Schon deshalb fordern die Umweltschützer mindestens eine neunwöchige Schonzeit für Jungfische im Mai und Juni sowie langfristig ein Ende des Schwallbetriebs.
Laut Christian Schmid gebe es längst Speicher-Techniken „ohne Eingriffe in aquatische tertiäre Lebensräume der Tierwelt.“ Haberzettl sieht „in den unnötigen Störungen der Natur hier, in einem europaweit durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gesetzlich geschützten, grenzüberschreitenden Lebensraum wie die Donau einen klaren Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie“.
Der BN-Kreischef weiter: Beim Pumpspeicher Riedl sei kein geschlossener Wasserkreislauf mit Oberbecken und separatem Unterbecken geplant. Als Unterbecken solle die Donau, in Gänze FFH-Gebiet, als Ein- und Auslaufgewässer „mit katastrophalen Schwall-Sunk-Bewegungen belastet“ werden. „Auch das Ansaugen von 80 000 Litern pro Sekunde aus der Donau zum Füllen des Oberbeckens in Riedl ist äußerst umstritten. Die Antragsteller behaupten halt, neue Methoden und Techniken anwenden zu können, um Fische und andere Lebewesen von der Ansaugstelle zu verscheuchen.“ Jedenfalls werde der Wasserstand im Flussbett der Donau nach Darstellung von Haberzettl täglich im Oberlauf bei Pumpbetrieb und im Unterlauf bei Turbinenbetrieb um bis zu 40 Zentimeter schwanken. „Dies wird zu erheblichen Schäden bei Kies- oder Krautlaichern führen“, warnt Schmid. Haberzettl ergänzt, dass der Pumpbetrieb „auch Millionen Kleinstlebewesen töten wird“.
Dr. Beate Adam und Dr. Ing. Boris Lehman kämen 2011 in ihrer Arbeit über Ethohydraulik zum Ergebnis, dass es „keine Möglichkeiten gibt, Fische davon abzuhalten in die Todesfallen Turbine oder Pumpwerk zu schwimmen. Nach deutschem Recht unterliegen ethohydraulische Tests mit Fischen dem Tierschutzgesetz, werden örtlich und zeitlich begrenzt genehmigt“.
Das Töten von Tieren sei nach dem Tierschutzgesetz nur ansatzweise mit „einem vernünftigen Grund“ zu rechtfertigen. Dies treffe auf den Schwallbetrieb von Wasserkraftwerken, speziell Pumpspeicherkraftwerken, nicht zu, zeige die WWF-Studie.
Die Naturschützer verweisen auf die WWF-Studie und dort auf die Alternative geschlossener Pumpspeicher-Kraftwerke ohne Schwallbetrieb. Die ließen sich, weiß Haberzettl, technisch noch aufwerten mit Batteriespeichern, Gas-Speichertechnik oder Wasserstoffproduktion – „alles möglich auf kleinster Fläche und ohne große Eingriffe in den Naturhaushalt. Das heißt im Klartext: Beim Entscheid über die Genehmigung des Pumpspeicherwerks muss das Vermeidungsprinzip zum Tragen kommen. So schreibt es die Gesetzgebung vor“.
Haberzettls Fazit: „In der heutigen Zeit und mit dem heutigen Wissen ist eine Genehmigung von Neuanlagen mit Hub und Sunk in Flussläufen aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht möglich. Vor allem gibt es jetzt andere technische Möglichkeiten als früher.“ Er wundere sich, dass an der Ilz bei dem neuen wasserrechtlichen Vertrag ein Hub und Sunk-Betrieb nicht mehr erlaubt sei. „Wo bleibt es hier bei gleichem Recht für alle?“
Für den Erhalt einer einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft setzen sich seit über vier Jahrzehnten BN und die IG RiGoJo ein. Sie wollen sich „mit all diesen Tatsachen an verschiedene Behörden und Ministerien wenden und um Unterstützung bitten“.

„Wir wissen, es geht auch anders“

Die Schäden durch das geplante Pumpspeicherwerk, das die Biodiversität keinesfalls verbessere, seien nicht auszugleichen. Haberzettl: „Wir haben unseren Protest 40 Jahre durchgehalten, wir werden auch diesen hoffentlich letzten Angriff auf die Natur in den Donauleiten und der Donau als Fluss verhindern“, sagt er. „Wir reden in Zeiten von Energiewende Speichertechnik nicht klein. Aber wir wissen, es geht auch anders.“