Hochmoor „Wilde Au“ bei Sonnen
Artikel 1a des Bayerischen Naturschutzgesetzes besagt, dass „Auwälder und Moore zu schützen, zu erhalten und, soweit erforderlich, wiederherzustellen sind.“ Vor allem der Artikel 13d stellt Feuchtgebiete wie Moore und Sümpfe unter den gesetzlichen Schutz und verweist darauf, dass die Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung unzulässig ist und mit hohen Strafen geahndet wird.
Heimat von Moosbeere - Letztes Vorkommen an Bergkiefern
90-95% aller bayerischen Moore wurden für die Bodennutzung entwässert, d.h. trockengelegt oder für die Torfgewinnung abgebaut. Nur noch 1% der Moore ist natürlich erhalten geblieben.
Ihre Renaturierung ist nicht nur aus Naturschutzgründen wichtig. Als ökologischer Hochwasserschutz und bei Starkregen bieten sie ein hohes und kostengünstiges Rückhaltepotential.
Moore und Feuchtgebiete sind lebende und sich selbst regulierende Ökosysteme, so lange der Mensch nicht eingreift. Sie sind Feuchtbiotope, die nicht nur vielen Pflanzen- und Tierarten Schutz bieten. Intakte Moore und Sümpfe gelten als Klimaretter, da sie trotz ihrer geringen Fläche 30% des CO2 (Kohlenstoff) und große Mengen an Stickstoff (N) binden.
Fazit: Intakte Moore und Sümpfe sind multifunktional. Sie leisten einen großen Beitrag zum Natur-, Klima- und Hochwasserschutz.