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PNP | 23.08.2022 | BN warnt vor weiterer Erweiterung

Pullman City will weiter wachsen – Geforderten Vorentwurf seit Mai noch nicht eingereicht

Von Carmen A. Laux

Eging. „Wild-West-Methode beim Bauen“, „Auf Kriegsfuß mit dem Baurecht“, Landratsamt mehrfach vor Ort, Bauminister und MdL eingeschaltet, die Untere Naturschutzbehörde vor vollendete Tatsachen gestellt – die Erweiterungen von Pullman City haben in den letzten Wochen mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt meldet sich der Bund Naturschutz erneut zu Wort: „Das offen zugegebene, voreilige Roden eines Waldbestandes und die anschließenden großflächigen Aufschüttungen, beides wohlwollend und nachträglich vom Landratsamt Passau genehmigt, waren erst der Anfang. Sie betreffen das Deckblatt Nr. 14. Aber mittlerweile geht es um die Änderung des Bebauungsplans mit Deckblatt Nr. 15“, sagt Karl Haberzettl.

In der Mai-Sitzung hatte Pullman-City die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes ,SO Pullman Ferienpark‘ beantragt, um auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein und den Fortbestand des Standortes Eging langfristig zu sichern. Geplant waren Lagerflächen, ein Parkplatz mit E-Bike-Depot und E-Ladestationen und ein Campingplatz für Wohnmobile. Mit 11:3 Stimmen stellte das Gremium eine positive Entscheidung in Aussicht – wenn ein entsprechender Vorentwurf des Bebauungsplans mit den jeweiligen Nutzungen vorgelegt werde (siehe unten). Außerdem sei eine Änderung des Flächennutzungsplans zu prüfen.

„Ein Vorentwurf ist bis dato nicht eingegangen“, erklärt Bauamtsleiterin Ulrike Kremsreiter gestern auf Nachfrage. Die Planungen seien wohl noch am Laufen. Gerüchteweise steht der ursprünglich gewünschte Campingplatz auf der Kippe. Aber: „Offiziell ist noch nichts da. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren für die Erweiterung noch nicht gestartet ist“, so die Bauamtsleiterin.

Und da hakt jetzt auch der Bund Naturschutz ein. Kreisvorsitzender Karl Haberzettl bezieht sich auf den ursprünglichen Antrag, der im Raum steht: „Für einen neuen Großparkplatz und Campingplatz ist geplant, eine weitere Waldfläche von bis zu 130000 Quadratmetern Lebensraum Wald zu entwerten oder komplett zu zerstören.“ Kreisvorstandsmitglied Günter Weber ergänzt entsetzt: „Das ist die Fläche von 26 Fußballfeldern. Kaum vorstellbar.“ Und das, wo es bereits genügend Parkplätze rund um die Westernstadt gebe. Sie gehören jemand anderem, können aber seit Jahren von den Besuchern genutzt werden. Deswegen ist sich der gesamte BN-Kreisvorstand einig, mit dieser Thematik jetzt an die Öffentlichkeit zu gehen, denn: „Die Eginger sollen wissen, was auf sie zukommt. Wenn im Marktrat erst einmal etwas beschlossen ist, kann auch die Beteiligung der Bürger und Träger Öffentlicher Belange nicht mehr viel ändern oder sogar etwas stoppen“, so der Kreisvorsitzende.

Günter Weber, von Beruf Landschaftsplaner und ehemaliger Lehrer an der TU München Weihenstephan, verdeutlicht: „Auch im gültigen, behördenverbindlichen Flächennutzungsplan von Eging ist dort Wald eingetragen. Schon in der artenschutzrechtlichen Prüfung zum vorausgegangen ,kleinen Eingriff‘ wird auf die Betroffenheit empfindlicher Arten und Lebensräume hingewiesen. Nun soll die bedrohte Waldfläche 20 mal größer sein.“

Nachdem gerade erst die Zerstörung und Versiegelung von etwa 6500 Quadratmetern Mischwald nachträglich genehmigt worden sei, fordert der Bund Naturschutz hier nachdrücklich mehr Sensibilität. Karl Haberzettl: „Die saubere Luft im Luftkurort kommt nicht aus einem Ventilator, sondern wird vom Wald in und um Eging erzeugt. Vergessen solle man bei allen Entscheidungen auch nicht, dass Wald ein Wasserspeicher ist. „Der Begriff Flächensparen wird in Eging gerade mit Füßen getreten“, so die einstimmige Feststellung des Bund-Naturschutz-Vorstandes.
Er wird – sobald es um die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geht – sein Veto einlegen und weist darauf hin: „Auch Bürger können Einsprüche erheben.“ Denn auch wenn die Bedeutung von Pullman City für die Region unbestritten sei, bezweifelt der BN, dass die Einheimischen bereit sind, dafür immer mehr Lärm, Verkehr und Flächenverbrauch zu akzeptieren – gerade weil es bereits Park- und Campingplätze gibt.

 

Ungenehmigte Rodungen und Verfüllungen. Das war wohl nur der Anfang der Waldzerstörung!

Pullman City-Sheriffs und -Häuptlinge als Gesetzesbrecher und Zerstörer der Natur

Erneuter Antrag von Pullman City auf Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans!

Hüter von Recht und Ordnung und Leben in Einklang mit der Natur?

Die BUND Naturschutz Kreisgruppe Passau fragt: „Was ist los in Pullman City? Sheriffs und Häuptlinge als Gesetzesbrecher und Zerstörer der Natur?"

Das offen zugegebene, voreilige Roden eines Waldbestandes und die anschließenden großflächigen Aufschüttungen, beides wohlwollend und nachträglich vom Landratsamt Passau genehmigt, waren erst der Anfang.

BUND Naturschutz Kreisvorsitzender Karl Haberzettl: „Nun liegt aktuell der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans SO Pullman Ferienpark durch Deckblatt Nr. 15 vor. Auf Empfehlung des Bauausschusses hat der Gemeinderat von Eging mehrheitlich die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.“

Für einen neuen Großparkplatz und einen Campingplatz (Wohnmobile) ist geplant, eine weitere Waldfläche von sage und schreibe bis zu 130.000 m² Lebensraum Wald zu entwerten oder komplett zu zerstören. Kaum vorstellbar: die Fläche von 26 Fußballfeldern.

Der gesamte Kreisvorstand war sich einig, mit dieser brisanten Angelegenheit mit weitreichenden Konsequenzen schon im Vorfeld an die Öffentlichkeit zu gehen. Haberzettl: „Alle Bürger von Eging sollten wissen was auf sie zukommt und über was im Marktrat gesprochen und abgestimmt wird!“

Günter Weber, Vostandsmitglied und von Beruf Landschaftsplaner und ehemaliger Mitarbeiter an der TU München Weihenstephan, ist entsetzt:

„Auch im gültigen, behördenverbindlichen Flächennutzungsplan von Eging ist dort Wald eingetragen. Schon in der artenschutzrechtlichen Prüfung zum vorausgegangen „kleinen Eingriff“ wird auf die Betroffenheit empfindlicher Arten und Lebensräume hingewiesen. Nun soll die bedrohte Waldfläche 20mal größer sein.“

Ein Blick auf die Luftbildkarte zeigt, dass westlich und südlich des bestehenden Park- und Campingplatzes große, waldfreie Flächen ausreichend vorhanden sind. Schon mal was vom Vermeidungsgebot bei entsprechenden Alternativen gehört?

Hat die ungenehmigte Zerstörung und Versiegelung von etwa 6.500 m² Laubwald schon zu einem empörten Aufschrei geführt, so sollte doch hier Sensibilität angesagt sein. Statt dessen Landnahme nach Gutsherrenart wie die sprichwörtliche Axt im Walde.

Haberzettl: „Die saubere Luft im Luftkurort kommt nicht aus einem Ventilator, sondern wird vom Wald in und um Eging am See erzeugt. Auch gibt es um Pullman herum keine Parkproblem, sondern meines Wissens nach nur das Problem, dass die Parkplätze nicht den Besitzern von Pullman gehören, sondern einer Privatperson“.

Vergessen sollte man bei der Entscheidung auch nicht, dass Wald ein Wasserspeicher ist

Der Wald um Pullman ist durchzogen von vielen Quellmooren, was auch jeder Laie am Bewuchs einzelner Waldstücke erkennen kann. „Der Begriff Flächensparen wird in Eging gerade mit Füßen getreten“, so die einstimmige Feststellung des BUND Naturschutz Kreis-Vorstandes.

Die Bedeutung der Destination Pullman City für den Markt Eging und die Region ist unbestritten. Doch nicht nur die Pullman Verantwortlichen haben Bedürfnisse, sondern auch die Bürger Egings. Haben dies die politisch Verantwortlichen ausreichend bedacht, als dem ungebremsten  Überschwappen von Pullman City alle Grenzen geöffnet wurden?

Auch die Einheimischen haben Vorstellungen zur Gestaltung und Nutzung ihres Lebensraums, ihrer Heimat. Mehr Lärm, mehr Verkehr, großer Flächenverbrauch, Verlust von Naherholungsraum und empfindsamen Lebensräumen und wertvollen CO²-Speichern. Ist jeder bereit diesen Preis zu zahlen? Opfern wir das alles für eine Traumwelt, ohne über Alternativen nachzudenken?

Sheriffs als rechtschaffene Hüter von Recht und Ordnung und Indianer als edle Bewahrer der Schöpfung, so haben wir das Bild vor Augen. Zumindest als Kinder haben wir dies nachgespielt und ich habe noch deutlich folgende faszinierende Worte im Ohr:

„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.“ (Weissagung der Cree-Indianer)

Nur ein Spiel? - Ein gieriges Spiel um Macht und Geld!


Eine Spaziergängerin versank in einem Schlammloch und benötigte Hilfe von der Feuerwehr. In einer aufwändigen Aktion, in der auch ein Rettungshubschrauber angefordert wurde, konnte sie geborgen werden.


Wild-West-Methoden in Pullman City


Stellungnahme

DECKBLATT NR. 14 ZUM BEBAUUNGSPLAN „SO Pullman Ferienpark“

In hohem Maße kritisch bewertet wird die „vorab erfolgte Beseitigung des Gehölzbestandes“, und die Auffüllung ohne Genehmigung durch das Landratsamt oder das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sicherlich hat ein renommiertes Planungsbüro in einer Eingriffsbewertung zum Bauvorhaben Geländemodellierung Pullman City, 20.09.2021“ dieses Vorgehen nicht empfohlen.
Die bisherige n hangstabilisierenden Maßnahmen sind völlig unzureichend und wenig fachgerecht ausgeführt. Mit größeren Abschwemmungen von Feinmaterial ist auch weiterhin zu rechnen. Die großenteils verwendeten Fichten sind wegen ihres flachen Wurzelsystems wirkungslos und eher kontraproduktiv, da mit zunehmendem Alter der Gehölze durch die Walkbewegung bei starken Winden, die Gefahr des Ausbrechens ganzer Wurzelteller größer wird.

Auch das „Festklopfen“ des Bodensubstrats mit der Baggerschaufel hilft nicht das Substrat festzulegen. Zweckdienlich wäre eher das Überspannen der gesamten Böschung mit grobmaschigen Jutebahnen und „Annageln“ mit lebenden Weidenpflöcken. Dazu wird es
notwendig sein, die Wasserableitung und Oberflächen Drainage mittels lebenden Faschinensträngen dauerhaft sicher zu stellen.
Die bisherigen Pflanzungen mit Pflanzabständen über 4 Metern und weitgehend ingenieurbiologisch untauglichen Arten sind nicht geeignet, um Oberbodenabschwemmungen und Rinnenbildungen zu verhindern.

  1. Die in der Planung als künftige FCS2 Bereiche sind im Vorgriff mit einer völlig ungeeigneten Rasenansaat entwertet worden. Hier muss entsprechend der Angaben unter 1.2.4.1 nachgearbeitet werden.
  2. Die angelegte Berme ist nicht hangwärts geneigt und deswegen unwirksam.

Nun zum vorliegenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan:
Warum nicht gleich so? Fragt man sich doch.

Der grünordnerische Teil und die SAP sind fachlich fundiert, es werden aber die durch die unfachmännisch durchgeführten und ungenehmigten Maßnahmen entstandenen Gefahren infolge der Trübung der Vorfluter und anschließenden Fließgewässer völlig unterschätzt. Bei der Beschreibung des Schutzgutes Wasser gehen wir, zumindest bis die Hangstabilisierung gesichert ist und die Ableitung des Feinmaterial belasteten Wassers ordnungsgemäß erfolgt, von einer erheblichen Beeinträchtigung aus.

Die Wassersensibilität wird doch von den Planern selbst unter 1.2.3.6 angesprochen!

Auch folgende Aussagen weisen auf die Problematik hin:
„1.9 Für das Schutzgut Wasser werden folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durchgeführt:

  • gedrosselte Abführung des Oberflächenwassers an einen Vorfluter
  • Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung
  • versickerungsfähige Beläge im Bereich der PKW Stellplätze und Nebenflächen
  • Verbot von Pflanzenschutzmitteln

2.3.1 Mögliche Schädigung oder Tötung von Lebewesen in angrenzenden Lebensräumen durch Stoffe aus dem Baubereich (Hangrutschungen, Bauwasser, …)

Unserer Meinung nach gehen die Planaussagen zum Schutzgut Wasser nicht weit genug.
Die Sicherung des Hanges soll baldmöglichst fachmännisch erfolgen s.o. Der Oberflächenabfluss muss durch mehrere Rückhalte und Absetzbecken zurückgehalten und die Trübung durch Feinschlämme reduziert werden, bevor empfindliche Lebensge meinschaften im Vorfluter und den nachfolgenden Fließgewässern beeinträchtigt werden. Die vorgeschlagenen FCS Maßnahmen sind zielführend zur Sicherung des Erhaltungszustandes der betroffenen Artengruppen. Die geplante naturnahe Entwicklung von Gehölz Rand bereichen (FCS2) ist allerdings sehr minimalistisch ausgelegt und sollte zumindest auf die Bermen des Steilhanges und die Hangfußbereiche ausgedehnt werden.

Ungeachtet des laufenden Strafverfahrens wegen der vorab erfolgten Beseitigung des Waldbestandes und der Auffüllung stimmen wir der vorgelegten Fachplanung zu, wenn die vorgeschlagenen Ergänzungen Berücksichtigung finden. Im Übrigen erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass diesem Bebauungsplan kein rechtsgültiger Marktratsbeschluss zu Grunde liegt.

Begründung:
Am 4.11.2021 wurde im Marktrat der Antrag für die Änderung des Bebauungsplanes SO Pullman Ferienpark mit Deckblatt Nr. 14 vorgestellt. Dieser Antrag bezog sich lt. Protokoll nur auf die Flurnr. 1702 Gem. Eging am See. Darüber wurde mit 17 zu 0 Stimmen abgestimmt. Im Entwurf des Bebauungsplan wird aber die Flurnr. 1702 u.a. angegeben. Dies wurde vom Marktgemeinderat so nie beschlossen.