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13.07.2016 - PNP - Der Kahlschlag am Lindahof und die Folgen

Untere Naturschutzbehörde fordert die Wiedergutmachung – Am Donnerstag Versteigerung am Amtsgericht

von Helmuth Rücker

Vilshofen. "Wir machen nur Ordnung", hatte der Ehemann einer der sieben Erben des Lindahofs nach der Kahlschlag rund um den verlassenen Hof im November gesagt. Nun folgt die Rechnung. Nicht vom Baumfäller, sondern von der Unteren Naturschutzbehörde. Diese verlangt eine Schadenswiedergutmachung. Die Kosten dafür werden auf rund 120000 Euro geschätzt. Plus Kosten für das Konzept. Plus Kosten für die Fäll-Aktion.

Viele Beteiligte zeigten sich im November 2015 geschockt, als sie sahen, dass die Bäume am Weg zum Lindahof und rund um das verfallene Gebäude gefällt wurden. Zuvor hatte der Vilshofener Anzeiger berichtet, dass die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Niederbayern die Streuobstwiese als besonders wertvoll einordnet. Der Kahlschlag, so die Mutmaßung vieler Beteiligter, sollte dem Grundstück diese naturschützerische "Belastung" nehmen.

Doch diese Rechnung ging nicht auf. Die Untere Naturschutzbehörde bat den Verursacher um ein Gespräch. Dieser ging darauf ein. Ihm wurde die "einzigartige Dimension" seines Handels aufgezeigt. Die amtlichen Naturschützer machten klar: Der Natur muss wieder zurückgegeben werden, was ihr genommen worden ist. Der Verursacher erklärte sich bereit, ein Fachbüro damit zu beauftragen, ein Konzept für die Wiedergutmachung zu erstellen. Dieses Konzept liegt inzwischen vor.

In den Hohlräumen der 80 alten Obstbäume und weiterer 20 Bäume und Sträucher hatten vor allem Fledermäuse und die Haselmaus Quartier bezogen. Susanne Bloch, Abteilungsleiterin Umwelt- und Naturschutz am Landratsamt, spricht von einem "vehementen Eingriff". Dieser Schaden müsse wieder gutgemacht werden. Das Büro für Landschaftsökologie in Untergriesbach berechnete, dass dafür 11300 Quadratmeter notwendig sind. Es müssen kurzfristig Ersatzquartiere geschaffen, mittelfristig Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Die streng geschützten Tiere haben Quartiere im näheren Umgriff gefunden. Man hofft, dass sie die neu geschaffenen Angebote annehmen.

Die Bäume und Sträucher müssen nicht an der selben Stelle gepflanzt werden. Die Stadt hat die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung Grünstreifen festzulegen. "Aber es eilt", sagt Bloch, "wird das hinausgezögert, erhöht sich der Flächenbedarf." Das heißt: Es müsste noch mehr Fläche von der kommerziellen Nutzung abgezwackt werden.

Die Sache verkompliziert sich durch einen Versteigerungstermin am kommenden Donnerstag um 9.30 Uhr im Amtsgericht Passau. Einige aus der siebenköpfigen Erbengemeinschaft haben die Zwangsversteigerung des 225000 Quadratmeter großen Areals beantragt. Der erste Anlauf vor einem Jahr scheiterte, weil der (damals einzige) Betreiber der Versteigerung die Einstellung des Verfahrens beantragte. Die Stadt Vilshofen hatte mit 4,65 Millionen Euro das höchste Angebot abgegeben, den Zuschlag aber nicht erhalten. Ein neues Gutachten über den Wert des Grundstückes kommt nun auf einen Verkehrswert von 5,177 Millionen Euro.

Der Rechtspfleger, der die Versteigerung durchführt, wird die Interessenten darauf hinweisen, dass es eine Nutzungseinschränkung geben wird – nämlich die Auflage, 11300 Quadratmeter so zu gestalten, dass sich dort Fleder- und Haselmaus wieder wohl fühlen. Geschätzte Kosten, wie erwähnt, rund 120000 Euro. "Es ergeben sich nach der Versteigerung neue Verhältnisse. Wir werden alle Beteiligten zu einem Gespräch bitten und nach einer Lösung suchen", sagt Werner Windpassinger, Sprecher des Landratsamts. Dann wird geklärt, wer die Schadenswiedergutmachung bezahlt.

Der Bund Naturschutz zeigt sich zufrieden mit dieser Entwicklung. "Hier wurde ein Exempel statuiert", sagt Kreisvorsitzender Karl Haberzettl. "Wer der Natur ohne Not einen Schaden zufügt, muss mit Konsequenzen rechnen."

Die strafrechtliche Anzeige des BN gegen den Verursacher ist noch nicht abgeschlossen.