Bayerisches Naturschutzgesetz, Art. 11a zur "Lichtverschmutzung durch Außenbeleuchtung"
Was die wenigsten wissen, seit dem 01.08.2019 ist im Freistaat das Gesetz zur Lichtverschmutzung durch Außenanlagen in Kraft. Infos mit leicht verständlichen Kurzfilmen finden Sie hier:
Zur Homepage des Bayerischen Rundfunks (BR)
Zur Homepage der Paten der Nacht
Um die Lichtverschmutzung einzudämmen, wurde auch das Bayerische Immissionsschutzgesetz, Art. 15 verschärft. Dieses betrifft öffentliche Gebäude wie Kirchen, Rathäuser, Schulen oder beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen. Diese sind ab 23.00 Uhr zum Schutz der Insekten verboten.
"Allein an deutschen Straßenlaternen sterben pro Nacht im Schnitt eine Milliarde Insekten."(Studie der Uni Mainz)
Mehr finden Sie unter Todesfalle nächtliche Beleuchtung