25.08.2016 - PNP - Bebauung: Anlieger befürchten Gefahren
Es geht um das Gebiet Lorettoweg/Blisselgasse: Anwaltskanzlei eingeschaltet – Beratung der Stellungnahmen im Gemeinderat
von Otto Donaubauer
Thyrnau. Das Gelände des ehemaligen Kindergartens und das darunter liegende Hanggrundstück sollen auf Wunsch eines Investors künftig für Wohnbebauung genutzt werden. Ein entsprechender Bebauungsplan wurde nach mehrfacher Beratung und verschiedenen Abänderungen vom Gemeinderat mehrheitlich auf den Verfahrensweg geschickt. Schon bei den früheren Behandlungen im Gemeinderat hatten Anlieger ihre Bedenken vorgetragen. Nun haben sie sich anwaltlich beraten lassen von einer renommierten Münchner Kanzlei. Sie wollen mit ihren Argumenten und den rechtlichen Einwendungen das Vorhaben verhindern.
Kritik an verkürzterAuslegungsfrist
Die Auslegungsfrist für den Bebauungsplan ist am 8. August abgelaufen, in einer der nächsten Sitzungen wird der Gemeinderat nach Auskunft des Geschäftsleiters Max Hartl die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen und Bürger beraten.
Die Argumente der Anlieger und Nachbarn sind in der Stellungnahme der Anwaltskanzlei der Gemeinde fristgerecht zugestellt worden. Vier Punkte werden darin besonders ausführlich aufgegriffen: Der vorgelegte Bebauungsplan stamme aus dem Architekturbüro des Bauherrn und sei somit eine Gefälligkeitsplanung. Im Baugesetz sei eine Bebauungsplanung als autonomes Verfahren der Gemeinde beschrieben und dürfe nicht aus der Hand des Bauherrn stammen. Der Gemeinderat hatte für das Vorhaben das so genannte beschleunigte Verfahren angewandt, das kürzere Auslegungszeiten zulässt. Nach Ansicht der Anwälte sei dies nur für Vorhaben zur Bebauungsverdichtung, also der Schließung von Baulücken vorgesehen. Im vorliegenden Fall handle es sich jedoch um die Umwandlung eines baum- und buschbestandenen Steilhangs in eine Wohnsiedlung. Dagegen habe sich auch schon der Vorsitzende des Bundes Naturschutz, Karl Haberzettl, ausgesprochen, zumal in diesem dicht bewachsenen Gelände die Heimat von Fledermäusen und eine reiche Schmetterlingspopulation zu finden sei. Ein vom Bauherrn freiwillig eingeholtes Umweltgutachten ersetze nicht die Einschaltung öffentlich rechtlicher Umweltbehörden. Diese wurden wegen bereits begonnener Baumfällungen auf dem ehemaligen Kindergartengelände schon angerufen, weitere Fällungen wurden untersagt.
Große Bedenken haben vor allem die Anlieger in der Blisselgasse. Sie hatten bei den starken Regenfällen in der Vergangenheit gegen die Wassermassen aus dem Steilhang zu kämpfen, weil der gemeindliche Kanal diese nicht mehr aufnehmen konnte. Nun befürchten sie nach der großflächigen Versiegelung mit Wohnhäusern, Garagen und Stellplätzen größere Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Häuser. Das vorgesehene Regenrückhaltebecken gewähre nicht die Aufnahme des Oberflächenwassers und für den Ausbau des gemeindlichen Kanals gebe es keine konkreten Pläne. Zur Abwendung der Gefahren müsse angesichts der gestiegenen Katastrophengefahren eine neutrale Begutachtung erfolgen. Auf dem steil neben der geplanten Bebauung verlaufenden Lorettoweg würden wegen der zusätzlichen Versiegelung bei Starkregen die Wassermassen Richtung Blisselgasse schießen.
Planungsfehler und andere Verletzungen
Gefahren sehen die Bürger auch auf dem Lorettoweg selbst, der als Fußweg zum Ortszentrum, zum Kindergarten, zur Kirche und zur Schule führt. Moniert wird die Abtretung einer Teilfläche für die private Erschließungsstraße zu den Wohnungen und die damit verbundene Verengung des Weges. Der geplante Übergang für den Abtransport der Müllbehälter auf die Wendeplatte in der Urban-Schätzl- Straße werde immer wieder auch von motorisierten Zweiradfahrern benutzt werden und wenn ein Müllbehälter beim Transport über den steilen Weg aus den Händen gerate, seien Fußgänger in Gefahr.
Die Verlegung des Kindergartens aus dem ehemaligen Gelände sei auch mit der schlechten Verkehrsanbindung begründet worden. Trotz eigener privater Zufahrt zu den geplanten Gebäuden sei von Besuchern oder wegen der steilen Zufahrt das Parken in der Urban-Schätzl Straße, in der Blisselgasse und den umliegenden Wohnstraßen zu erwarten. Den zusätzlichen Liefer- und Privatverkehr würden die marode Blisselgasse und die anderen Straßen nicht mehr aufnehmen können.
Im Schreiben der Anwaltskanzlei werden die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen für einen Bebauungsplan angemahnt und außerdem die Verletzung des Immissionsschutzes durch den Lärm beim Befahren der steilen Straße sowie Planungsfehler angeführt.