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30.07.2016 - Passauer Wochenblatt - Aicha vorm Wald

Meyer: "Beschäftigte dürfen nicht zerrieben werden" STF: Landrat appelliert an moralische Verantwortung der Firmenleitung

Im Fall des Aichaer Recyclings-Unternehmens STF hat Landrat Franz Meyer an die moralische Verantwortung der Firmenleitung appelliert.

Angesichts der Tatsache, dass nach den vorliegenden Unterlagen des Aichaer Recyclings-Unternehmens STF aller Voraussicht nach keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, hat Landrat Franz Meyer mit Nachdruck an die moralische Verpflichtung des Firmeninhabers appelliert. „Ich gehe davon aus, dass wenigstens die Sorge um die rund 250 Mitarbeiter die Firmenleitung dazu bewegt, im Zuge der Anhörung zur geplanten Antragsablehnung brauchbare Unterlagen für einen neuen Antrag zu liefern“. Der Landrat: „Jetzt muss das Unternehmen endlich handeln. Die Beschäftigten dürfen nicht zwischen diesem unnötigen Hin und Her von Planungen und Stellungnahmen zerrieben werden“.

Zuletzt hatte ein intensives Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Niederbayern, bei dem auch der Aichaer Bürgermeister Georg Hatzesberger teilgenommen hatte, klar ergeben, dass auf Basis der vorliegenden Unterlagen keine Genehmigung möglich ist. Davon und auch von den wesentlichen Ablehnungsgründen wurde das Unternehmen vom Landratsamt informiert.

Der Landrat zeigt sich überzeugt, dass niemand, der bei STF arbeite und damit seine Existenz wie auch die seiner Familie sichere, Verständnis für die jetzige Situation habe. „Jetzt werden Lösungen erwartet – und es ist allein die Firma selbst, die das in der Hand hat.“ Der Landrat erinnert an das Thema Brandschutz, bei dem eine Lösung durch STF möglich war. Das Gleiche erwarte er hier auch unter anderem im Bereich Lärmemissionen, Abwasser und Arbeitsschutz: „Das Landratsamt Passau und auch ich persönlich haben jedes Interesse, dass der Betrieb fortgesetzt und die Arbeitsplätze gesichert sind. Aber dafür muss auch etwas getan werden.“ Seine Verwaltung, so der Landrat weiter, habe im Rahmen des gesetzlich Möglichen immer wieder Brücken gebaut und Lösungswege aufgezeigt. Jetzt liege es an den Verantwortlichen des Unternehmens, die rechtlich zwingenden Vorgaben zu erfüllen.

Ausdrücklich nimmt der Landrat dabei alle Beteiligten in die Pflicht. So wie Landratsamt und auch Gemeinde sehr verantwortlich mit diesem Thema umgingen, so sehr sei dies auch von allen anderen einzufordern.

Autor: pm/jg