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12.07.2016 - PNP - "Eine unnötige Belastung"

BN spricht sich in Schreiben an das Luftamt Südbayern gegen Hubschrauber-Landeplatz aus
von Theresia Wildfeuer

Passau/Büchlberg. "In den Naturraum Erlau gehört kein Flugplatz für Hubschrauber – schon gar nicht für eine Privatperson." Das betont der Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz (BN), Karl Haberzettl, in einem Schreiben an das Luftamt Südbayern an der Regierung von Oberbayern. Er begrüßt darin das Nein der Gemeinde Büchlberg zum Antrag von Unternehmer und Fluglehrer Norbert Lorenzen, in Sölling in Büchlberg einen Hubschrauber-Sonderflugplatz zu genehmigen, als "richtungsweisend zum Wohle der Allgemeinheit". Haberzettl ruft das Luftfahrtamt Süd in München auf, welches das letzte Wort hat, ebenfalls zugunsten von Menschen und Tierwelt in dem Erholungsgebiet zu entscheiden, welches von Schutzflächen umgeben ist.

Die Genehmigung eines Hubschrauberflugplatzes für eine Einzelperson verstoße gegen § 6,3 Luft VG, argumentiert Karl Haberzettl. Er sei für Mensch und Tier aufgrund von Lärm und Schadstoffen eine unnötige Belastung. Die öffentlichen Interessen würden beeinträchtigt.

Das Areal des geplanten Flughafens befinde sich inmitten von Schutzgebieten, betont Haberzettl. Es werde im Norden vom Naturpark "Bayerischer Wald", dem Landschaftsschutzgebiet "Bayerischer Wald" und dem FFH-Gebiet "Erlau" umgeben. Der nördliche Flugkorridor tangiere alle drei Biotopflächen. Ihre Schutzfunktion werde durch Lärm und Hubschrauber-Silhouette entwertet. Die Störeinwirkung von Hubschraubern auf Vögel sei etwa größer als von Kleinflugzeugen. Dies treffe seltene, geschützte Vogelarten wie Schwarzstorch, Wanderfalken, Uhu und Habichtskauz, die dort nachgewiesen wurden. Waldfledermäuse wie der Große Abendsegler würden das Gebiet als Jagdrevier nutzen.

"Der geplante Flugbetrieb würde somit die Schutzgebiete seltener Tierarten massiv beeinträchtigen", betont Haberzettl. Die extreme Lebensraumverschlechterung sei nicht ausgleichbar und somit ein Verstoß gegen die bestehenden Schutzgebietsverordnungen.

Bei einem Ortstermin seien die betroffenen Anwohner, Gemeindevertreter und Teilnehmer möglicherweise nicht vollständig informiert worden, da der dabei vorgestellte Hubschrauber, ein Zweisitzer, der kleinste und mit 300 Kilogramm leichteste derzeit zugelassene Hubschrauber ist, ärgert sich Haberzettl. Für den Landeplatz werde aber ein Landegewicht von sechs Tonnen beantragt. Dabei handle es sich um die 20-fache Größe des der Bevölkerung vorgestellten Modells. Je größer ein Hubschrauber, um so lauter sei das Fluggeräusch, das durch das Gewicht und die enorm größeren Rotorblätter verursacht werde.

Zusätzliche Lärmemissionen seien nicht im Interesse der Allgemeinheit, so Haberzettl weiter. Gemäß dem Schallgutachten würden die schalltechnischen Orientierungswerte zwar eingehalten, dennoch seien in dem Wander- und Erholungsgebiet Lärmbelästigungen zu erwarten. Dessen Qualität werde durch den Landeplatz beeinträchtigt.

Die Bund-Naturschutz-Kreisgruppe begrüßt die ablehnende Haltung der Gemeinde Büchlberg, die staatlich anerkannter Erholungsort ist. Doch mit dem Nein der Gemeinde sei das Problem noch nicht vom Tisch, da die Genehmigungshoheit beim Luftamt Südbayern liegt, weiß Haberzettl. Er appelliert nun in dem Schreiben an die Behörde, die Entscheidung der Gemeinde zu berücksichtigen. Es gebe in der Umgebung Landeplätze, die genutzt werden können.