PNP | 14.02.2020 | Rotthalmünster - Bund Naturschutz wittert Geheimniskrämerei
Rotthalmünster. Die Wasserschutzzonen um den Trinkwasserbrunnen der Marktgemeinde Rotthalmünster sind verändert worden. Zum einen ist die Wasserschutzzone II direkt um die Brunnen herum stark verkleinert worden. Folgen: Bis auf 60 Meter heran dürfe nun Dünger ausgefahren werden. Gleichzeitig ist die Wasserschutzzone III stark vergrößert worden. Die Folge: Nun sind Grundstücke mit eingefasst, die vorher außerhalb der Schutzzone lagen. Marktrat Thomas Findl hat in der Dezembersitzung des Marktrats darauf gepocht, dass man den Bürgern die Gründe hierfür mitteilt. Nun hat sich auch der Bund Naturschutz des Themas angenommen. Kreisgruppenvorsitzender Karl Haberzettl bittet ebenfalls um Aufklärung und wittert Geheimniskrämerei seitens der Marktgemeinde.
Für Haberzettl wiederholt sich in der Marktgemeinde Rotthalmünster gerade die Geschichte. Denn vor 23 Jahren hatte der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Kreisgruppe Passau, schon Mal mit dem Wasserschutzgebiet der Gemeinde Rotthalmünster zu tun. Damals hat der Bund Naturschutz gegen eine dortige Bebauung gekämpft – mit Erfolg. "Das Baugebiet wurde nicht verwirklicht. Die harsche Kritik des damaligen Bürgermeisters Werner Mayer sowohl am BN als auch an meiner Person und an der Vorgehensweise in der Sache habe ich in Kauf genommen", sagt Karl Haberzettl. "Ende des Jahres 2019 kamen erneut diverse Anfragen an den Bund Naturschutz zur geplanten Neufassung des Wasserschutzgebiets und der damit zu erlassenden vorläufigen Allgemeinverfügung."
Daher machte sich Karl Haberzettl erneut auf den Weg nach Rotthalmünster, um sich ein Bild vor Ort zu machen: "Ich bin kein ausgewiesener Fachmann in Sachen Wasserrecht. Aber ich habe zig Erfahrungen gemacht in meiner ehrenamtlichen 35-jährigen Arbeit als BN-Kreisvorsitzender und in meiner 30-jährigen Arbeit als Gemeinderat. So kann ich vorneweg in Rotthalmünster feststellen, dass hier bei der Neufestsetzung der Grenzen und Zonen des Wasserschutzgebiets – unabhängig von einer rechtlichen Grundlage der Festsetzung – offenbar mit der gleichen Geheimniskrämerei vorgegangen wird wie vor 23 Jahren."
Bürger fühlten sich nicht informiert und eingebunden. "Warum Bürgermeister Schönmoser der Bitte der Bürger auf Information zur Sache nicht nachkommt, verstehe ich nicht", sagt Haberzettl. Seit Oktober fragten die Bürger beim Bürgermeister nach, bei der Bürgerversammlung war das Wasserschutzgebiet das Thema, das alle interessierte. Darauf wurde ihnen ein "runder Tisch" versprochen. "Der hat bis heute nicht stattgefunden."
Laut Haberzettl gehören einige Fragen auf den umweltpolitischen Prüfstand: Erschrocken gewesen sei er über die neu festgelegten Grenzen der Schutzzone II, in der sich die Zisternen zum Wasserspeichern befinden. Die Schutzzone um die Zisternen wurde erheblich verkleinert – "und das in Zeiten von Starkregen", kritisiert Haberzettl. "Das ist für mich völlig unverständlich." Die Schutzzone II stellt um den engsten Bereich um die Brunnen (Schutzzone I) zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Es gelte für ihn der Grundsatz: Vorsorgen ist besser als heilen. Daher hält er die Verkleinerung dieser Zone um 250 Meter wegen des damit verschlechterten Schutzes vor Starkregen für nicht sinnvoll. "Ich würde die Schutzzone II vorbeugend so lassen wie bisher."
Warum manche Gebiete jetzt in der neuen Schutzzone III liegen, die vorher nicht erfasst waren, könnte den mit heutiger Messtechnik neu untersuchten Grundwasserströmen geschuldet sein, vermutet Haberzettl. "Aber auch hier kam es offenbar zu Verschiebungen bereits neu festgelegter Grenzen, die mich dann mehr an "Freunderlwirtschaft" erinnern als an Berücksichtigung fachlich fundierter Grundsätze. Hauptsache, die ursprüngliche Größe des Wasserschutzgebiets mit seinen drei Schutzzonen bleibt pro forma erhalten", spekuliert der Kreisgruppenvorsitzende des Bund Naturschutz.
Er rät den Rotthalmünsterer Bürgern dringend dazu, bei der Gemeinde darauf zu drängen, dass die alten Grenzen des Wasserschutzgebiets erhalten bleiben, auch wenn sie rechtlich nicht unbedingt vorgeschrieben sind. "Beim Wasserschutz und auch dem Schutz der Speicherbehälter muss man nach dem Motto der Medizin handeln: Vorsorgen ist besser als heilen!", betont er nochmals.
Haberzettl verweist darauf, dass die betroffenen Grundstückseigentümer für Einschränkungen in der Bewirtschaftung von der Gemeinde entschädigt werden: "Es muss nichts umsonst gemacht werden. Diese paar Euro sollte der Schutz der Eigenwasserversorgung einer Gemeinde schon wert sein, auch wenn eventuell etwas weitergehend, als zwingend gesetzlich vorgeschrieben."
Haberzettl skizziert den "worst case": Falls im Markt Rotthalmünster, in dem auch ein Krankenhaus betrieben wird, aus welchem Grund auch immer die Trinkwasserbrunnen nicht mehr genutzt werden dürfen, tritt der Super-Gau ein. "Denn aus einer anderen Wasserversorgung kann kein Wasser eingespeist werden, weil es keinen Anschluss gibt." Allein das ist seiner Meinung nach Grund genug, nicht an den bisherigen Wasserschutzgebietsgrenzen zu rütteln. "Wenn das Wasserschutzgebiet vergrößert werden muss, dann ja. Aber auf keinen Fall auf Kosten der Verkleinerung der bisherigen Grenzen. Diese müssen beibehalten werden." − red