Zur Startseite

✿ Natur im Landkreis

⩄ Programme für Schulen

✣ Presse und Neues

PNP - 07.04.2017 - Quarz-Abbau im Landschaftsschutzgebiet geplant

Tiefenbach. Vor einer Woche war Schluss. Zum Monatswechsel musste der Kies- und Sandhandel in Gerlesberg seinen Betrieb einstellen. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte der Betreiberfirma Uhrmann Gerlesberg GmbH die Nutzung wegen einer fehlenden Genehmigung für den Schüttguthandel untersagt. Die Kiesgrube muss nun in ihren Urzustand versetzt werden. Den Bund Naturschutz freut’s. Aber nur bedingt. Denn wenige Meter entfernt könnte ein neues Abbaugebiet erschlossen werden – und das ausgerechnet im Landschaftsschutzgebiet.

Die Angelegenheit werde schon vom Bergamt Südbayern bearbeitet, weiß Karl Haberzettl, Vorsitzender des Bund Naturschutz im Landkreis Passau. Es gehe um eine Fläche, die zu etwa einem Hektar im Landschaftsschutzgebiet Gaißatal liegt. Für Haberzettl ist der Gedanke unverständlich: "Wir haben in unserer Region keinen Kies- oder Sandnotstand, so dass Gebiete außerhalb der zulässigen Zonen zum Sand und Kiesabbau zugelassen werden."

Gemeinde hat kein Mitspracherecht

Tatsächlich hat die Firma Josef Uhrmann aus Röhrnbach, zu der auch die Uhrmann Gerlesberg GmbH gehört, beim Bergamt in München schon einmal vorgefühlt und "eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls" für einen "geplanten Quarzkies-Tagebau" in Gerlesberg beantragt, wie das Bergamt auf PNP-Nachfrage bestätigt. Wie die Behörde informiert, müsste für den Quarzkies-Tagebau über ein Hektar Wald gerodet werden. Die Träger öffentlicher Belange wurden dazu bereits angehört; ihre Stellungnahmen werden nun ausgewertet. Danach entscheidet das Bergamt, ob die Firma Uhrmann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss.

Eine der besagten Stellungnahmen stammt aus dem Tiefenbacher Bauausschuss. Er sprach sich gegen den Tagebau aus. "Wir haben Bedenken", sagt Bürgermeister Georg Silbereisen unumwunden. Dabei gehe es nicht nur um das Landschaftsschutzgebiet. "Der Quarzabbau würde auch die Wege zu hinterliegenden Waldgrundstücken zerstören. Wie sollen die Eigentümer dann noch zu ihren Grundstücken kommen?", fragt er. Auch die Zufahrt zum Tagebau wäre problematisch, denn die könne, so Silbereisen, nur über ein Privatgrundstück führen – "und der Besitzer stimmt dem nicht zu". Außerdem fürchtet der Ausschuss, dass der Tagebau das Wasser beeinträchtigen könnte, das eine Privatperson aus einer Quelle nur rund 100 Meter entfernt bezieht. "Das alles haben wir dem Bergamt mitgeteilt", sagt der Bürgermeister. Ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über den Tagebau habe seine Gemeinde aber nicht.

Gleiches gilt für das Landratsamt, das ebenfalls nur eine Stellungnahme abgeben konnte – und ebenfalls Bedenken anmeldete. "Nach unserer ersten naturschutzfachlichen Einschätzung widerspricht die im Gebiet des Landschaftsschutzgebietes liegende geplante Erweiterung der Abbaufläche den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung Gaißatal. Dies wurde dem Bergamt mitgeteilt", heißt es aus dem Landratsamt.

Karl Haberzettl fürchtet derweil, der Quarzabbau könnte tatsächlich genehmigt werden, denn: "Landschaftsschutzgebiete bieten grundsätzlich eine breite Palette von Schutzmöglichkeiten, jedoch bestehen große Defizite hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wirksamkeit, da viele Nutzerinteressen mit dem Schutzgedanken konkurrieren, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft, Bebauung, Verkehr und so weiter." Unbegrenzt ist der Spielraum jedoch nicht. Das Landratsamt ergänzt hierzu: "Für jedes Landschaftsschutzgebiet wird eine Schutzgebietsverordnung erlassen in der auf Grundlage des Bundes- und des Bayerischen Naturschutzgesetzes der Schutzzweck festgelegt wird und geregelt ist, was zulässig und was verboten ist."

Wasser, Boden, Mensch, Arten und Lebensräume, Klima, Luft und Kultur- und Sachgüter: Inwiefern diesen Schutzgütern durch den Tagebau "erhebliche Auswirkungen" drohen, das muss das Bergamt nun in der Vorprüfung "überschlagsmäßig" untersuchen. Dabei werde die Lage im Landschaftsschutzgebiet ebenso berücksichtigt wie die Einwände der Gemeinde und des Landratsamtes. Ob der Tagebau tatsächlich umsetzbar ist oder nicht, werde erst danach im sogenannten Betriebsplanverfahren entschieden.

Firma: Abbau ist "noch nicht geklärt"

Die Firma Uhrmann wollte sich auf Anfrage derzeit nicht näher zu ihren Plänen in Gerlesberg äußern. Rechtsanwalt Jürgen Linhart teilte stellvertretend lediglich mit: "Ob, wann und in welchem Umfang es zu einem erneuten Abbau kommen wird, ist nach uns bekannten Informationen noch nicht geklärt."

Solange will Haberzettl nicht warten; er appelliert schon jetzt im Namen des Bund Naturschutz an alle verantwortlichen staatlichen Stellen und die Politik, "sich schützend vor das Geschützte zu stellen und einen Kiesabbau im Landschaftsschutzgebiet abzulehnen".